VSHEW Aktuell
01-2021
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Stellungnahme zum Leitfaden zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein

Der Leitfaden zur Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist eine ganz wesentliche Arbeitsgrundlage der Stadt-, und Gemeindewerke für bestehende oder geplante Wasserschutzgebiete. Als VSHEW wurden wir vom Ministerium gebeten, eine Stellungnahme zum LLUR-Entwurf abzugeben.

Durch die Novellierung des Landeswassergesetztes (LWG) des Landes Schleswig-Holstein können seit dem 01.01.2020 auch Wasserversorgungsunternehmen (WVU) für genutzte Grundwasserressourcen einen Antrag zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes stellen. Bisher war das eine hoheitliche Aufgabe des Landes.

In einem Leitfaden zum Gesetz wird die Vorgehensweise bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten im Rahmen des novellierten Landeswassergesetzes beschrieben. Er gilt aber auch für ggf. erforderliche Überarbeitungen und Neuausweisungen bereits festgesetzter Wasserschutzgebiete. Der Leitfaden richtet sich vorwiegend an WVU und stellt die Kriterien zur Erforderlichkeit eines WSG sowie den Verfahrensablauf zur Vorbereitung der Schutzgebietsausweisung dar. Er beschreibt die Anforderungen an den Antrag, der durch die WVU beizubringen ist. Auf der Grundlage dieses Antrags wird über das weitere Vorgehen durch das MELUND entschieden. 

In unserer Stellungnahme begrüßen wir den vorliegenden LLUR-Entwurf des Leitfadens, insbesondere die im Landeswassergesetz eingeräumte Möglichkeit, dass auch Wasserversorgungsunternehmen (WVU) einen Antrag auf Ausweisung eines WSG stellen können. Positiv ist auch die mit dem Leitfaden eingeführte methodische Standardisierung  und hohe Qualität  der  Vorgehensweise  bei  der Ausweisung von WSG sowie deren zentrale Zusammenführung und Überwachung durch den Geologischen Dienst (GD) des Landes SH.    

Unsere Kritik bezieht sich auf die geforderte Erstellung eines sogenannten „Erforderlichkeitsgutachtens“ sowie den darauf aufbauenden Zustimmungsvorbehalt des MELUND. Ein weiterer Kritikpunkt sind die vergaberechtlichen Hinweise des Leitfadens, die nicht berücksichtigen, dass es sich bei den WVU gemäß § 100 GWB um Sektorenauftraggeber handelt.

Die komplette Stellungnahme finden Sie auch im geschlossenen Mitgliederbereich der VSHEW-Website.